Im Rahmen des Gerichtsdolmetschergesetzes (GDolmG) gibt es bekanntlich Gesetzesentwürfe einzelner Bundesländer mit dem Ziel, das Landesrecht im Bereich der Justiz an das GDolmG anzupassen. ATICOM hat Stellungnahmen zu den Entwürfen von Brandenburg, Baden-Württemberg, Hessen, Niedersachsen, Bremen, Thüringen, NRW, Hamburg und Sachsen abgegeben (in dieser zeitlichen Reihenfolge) – siehe https://aticom.de/aktuelles/umsetzung-des-gerichtsdolmetschergesetzes/
Es wurde jetzt deutlich, dass wir wahrscheinlich noch einen 2. Entwurf der Länder (evtl. nicht aller) bekommen. Dies bedeutet die Abgabe von weiteren Stellungnahmen, vermutlich im November oder Dezember. Hoffen wir also auf ein zufriedenstellendes Endergebnis, soweit das möglich ist.