Neue Entwicklung beim GDolmG

Reiner Heard | 14.09.2022 | ,
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Beim neuen Gerichtsdolmetschergesetz (GDolmG) hat es eine erfreuliche Entwicklung gegeben. Die Übergangsfrist zur Einführung des GDolmG soll deutlich verlängert werden und zwar bis zum 1.1.2027. Diese Verlängerung ist unstrittig. Die Bestätigung in der 2./3. Lesung im Bundestag ist für den 22. September 2022 und der 2. Durchgang im Bundesrat für den 28. Oktober 2022 vorgesehen.

Währenddessen kann das Gesetz auch nachgebessert werden; dadurch werden angedachte Verfahren überflüssig. Dies haben wir als Verband in unseren bisherigen Stellungnahmen zu den Gesetzesentwürfen der Bundesländer immer wieder angesprochen.