Qualifikationen (außer Hochschulen)

Auch wenn Sie bereits eine andere Ausbildung absolviert haben, ist es möglich, durch gezielte Zusatzausbildungen die notwendigen Qualifikationen zum Dolmetschen und Übersetzen zu erwerben. Wir geben Ihnen hier einen Überblick über Weiterbildungs- und Qualitfizierungsmöglichkeiten. 

Staatliche Prüfung

Wer keine Ausbildung zum Übersetzen oder Dolmetschen abgeschlossen hat, sondern aus einem anderen Beruf kommt und einen Quereinstieg zum Übersetzen und/oder Dolmetschen sucht, oder eine Prüfung in einer Sprache ablegen möchte, die nicht an einer Hochschule gelehrt wird, kann sich in Deutschland bei einem staatlichen Prüfungsamt einer Prüfung unterziehen. Das Bestehen der Prüfung berechtigt zur Führung der Berufsbezeichnung „staatlich geprüfte Dolmetscherin“ oder „staatlich geprüfte Übersetzerin“ bzw. „staatlich geprüfter Dolmetscher“ oder „staatlich geprüfter Übersetzer“.

Die Prüfungen finden häufig nur einmal im Jahr statt, für seltener nachgefragte Sprachen auch in noch größeren Abständen.

Mit dem Bestehen der staatlichen Prüfung ist übrigens nicht automatisch die Ermächtigung, Bestellung oder Beeidigung für das Übersetzen und Dolmetschen bei Gerichten und Behörden verbunden (siehe unten). Hierfür ist zwar in der Regel eine akademische oder staatliche Qualifikation Voraussetzung, die Ermächtigung, Bestellung oder Beeidigung muss aber unabhängig davon meist bei dem jeweiligen Landgericht oder Oberlandesgericht beantragt werden (siehe unten).

Liste der Prüfungsämter in der Bundesrepublik Deutschland 
Richtlinie der Kultusministerkonferenz vom 12.03.2004

Gerichtliche Ermächtigung, Bestellung oder Beeidigung

Für die Übertragung gerichtlicher, behördlicher oder sonstiger offizieller Dokumente oder das Dolmetschen vor Gericht und bei Behörden ist eine spezielle Qualifikation entsprechend der Gesetzgebung in den einzelnen Bundesländern erforderlich. Es wird hierfür von allen zuständigen Gerichten neben der sprachlichen Qualifikation und persönlichen Eignung der Nachweis von sicheren Kenntnissen der deutschen Rechtssprache gefordert. Für diesen Nachweis bietet beispielsweise die Johannes-Gutenberg-Universität im Rahmen der „Internationalen Sommerschule Germersheim“ Vorbereitungskurse an.

IHK-Prüfungen

An einigen Standorten bietet die IHK für Quereinsteiger*innen, die aus einem anderen Beruf kommen und über gute Fremdsprachenkenntnisse verfügen, Prüfungen mit dem Abschluss „geprüfte*r Übersetzer*in“, „geprüfte*r Dolmetscher*in“ an. Diese IHK-Standorte und die jeweils angebotenen Sprachen unterliegen laufend Änderungen, sodass wir hier nicht alle Links aktuell nachhalten können und empfehlen, sich bei Interesse direkt auf den entsprechenden Internetseiten der IHK zu informieren. Dort findet man auch Hinweise auf anerkannte Träger von Vorbereitungskursen. Links hierzu über www.dihk.de.

Sonstige berufliche Fortbildungsmöglichkeiten (Seminare, Webinare, Netzwerke, Stammtische)

Fortbildung

Fortbildung ist ein unerlässlicher Bestandteil des Berufs. Darum bietet ATICOM zu vielen berufsrelevanten Themen regelmäßig ein- oder mehrtägige Präsenzveranstaltungen an oder auch Webinare zu den unterschiedlichsten berufsrelevanten Themen. Unsere aktuellen Termine finden Sie hier.

Diese Veranstaltungen sind meist nicht nur für ATICOM-Mitglieder oder Mitglieder anderer Berufsverbände zugänglich, mit denen wir kooperieren, sondern in der Regel für alle Interessierten offen.

Fortbildungsmöglichkeiten bieten natürlich auch andere Übersetzerverbände in Deutschland und im Ausland (siehe Liste der Verbände, die Mitglied in der FIT sind) sowie einige Hochschulen (siehe direkt auf den Seiten der Hochschulen mit Studiengängen zum Übersetzen und Dolmetschen oder auch die Auswahlliste der sonstigen Veranstaltungen auf der ATICOM-Website.

Netzwerken und Stammtische

Das Netzwerken mit Kolleg*innen gehört zur beruflichen Fortbildung ebenso wie der Austausch über aktuelle Entwicklungen an den Stammtischen. Unter dem Menüpunkt Netzwerke oben rechts finden Sie weitere Informationen über Netzwerktreffen mit ATICOM-Beteiligung.

Sonstige Fremdsprachenberufe

ATICOM vertritt die Interessen von Berufsübersetzer*innen und Berufsdolmetscher*innen mit entsprechender Qualifikation und Berufserfahrung. Zu anderen Fremdsprachenberufen wie Fremdsprachenkorrespondentin, Fremdsprachensekretär, Fremdsprachenassistentin, Fremdsprachenhostess, Wirtschaftsassistent (Fremdsprachen) und dergleichen kann unser Verband leider keine Auskünfte erteilen.

Informationen findet man zum Beispiel auf folgenden Websites:

Übersetzer- und Dolmetscher­suche