Kein Aprilscherz: neues „Werkvertragsgesetz“

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Wie bereits in der ATICOM-Mitgliederinfo von letzter Woche erwähnt, ist am 1. April 2017 das neue „Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes und anderer Gesetze“ in Kraft getreten, mit dem auch die Abgrenzung zwischen Werk-, Dienst- und Arbeitsverträgen neu geregelt wird.

Nicht nur Änderungen für Leiharbeiter

In den Medien wurde nur über die Änderungen für Leiharbeiter berichtet, aber in einigen Teilen des Gesetzes geht es auch um Solo-Selbstständige, zu denen wir Freiberufler/innen gehören. Unter anderem wird die Scheinselbstständigkeit bzw. arbeitnehmerähnliche Selbstständigkeit neu geregelt. Diese Regeln können auch Übersetzer/innen und Dolmetscher/innen betreffen, die mit Rahmen- oder Werkverträgen für bestimmte Kunden (auch Behörden oder Polizei) arbeiten.

Die Umsetzung nach Sozialversicherungsrecht ist noch unklar, aber in einem kostenlosen Webinar des VGSD können Sie sich am 5. April 2017 von 16 bis 17 Uhr eine erste Einschätzung der Lage von Arbeitsrechtler Michael Felser anhören.

Alle weiteren Informationen finden Sie hier: Das neue ‘Werkvertragsgesetz‘ und seine Auswirkungen (Registrierung als Community-Mitglied unter Angabe einer E-Mail-Adresse erforderlich).

Helke Heino
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