Es hätte schlimmer kommen können …
Der derzeitige „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes“ (JVEG-Änderungsgesetz 2020 – JVEG-ÄndG 2020) sieht folgende neue Honorarsätze vor:
Dolmetscher
- Einheitssatz 95,- €/Std.
- ganz neu (eine unserer BFJ-Forderungen): 20 % Zuschlag für Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
- als wesentliche Änderung und einschneidende Verbesserung (ebenfalls eine mit Vehemenz seit Jahren eingebrachte BFJ-Forderung):
der § 14 JVEG, auf denen zahlreiche Rahmenverträge beruhen, die von den Auftraggebern bisher stets nur zur Festschreibung einer Honorarminderung und somit Druckmittel herangezogen wurden, wird in Bezug auf die Dolmetscher nun ausdrücklich gestrichen. - TKÜ-Maßnahmen werden nach dem Dolmetschersatz mit 95,- €/h honoriert
- Ausfallshonorar: 2 Stunden, dafür ist Folgendes nachzuweisen:
– Terminaufhebung hat nicht der Dolmetscher, sondern jemand anderes bewirkt
– Terminaufhebung erfolgte höchstens 3 Tage vor dem eigentlichen Termin
– Terminaufhebung konnte der Dolmetscher nicht durch andere Aufträge kompensieren
Übersetzer
- 1. Stufe: 1,80 € (bei editierbarem Text) und 1,95 € (bei nicht editierbarem Text)
- 2. Stufe: 1,95 € (editierbar) und 2,10 € (nicht editierbar)
- als wesentliche Änderung und Verbesserung (ebenfalls eine mit Vehemenz seit Jahren eingebrachte BFJ-Forderung):
wie bei den Dolmetschern werden Rahmenvertragsabschlüsse nach § 14 JVEG nun ebenfalls in Bezug auf die Übersetzer ausdrücklich nicht mehr zugelassen. - Mindesthonorar: 20,- €
Ich weise noch einmal darauf hin, dass das erst einmal nur ein JVEG-Entwurf ist. Die Bundesländer haben noch die Möglichkeit, Stellungnahmen einzureichen und Änderungen zu verlangen.
Das gleiche Recht zur Stellungnahme bis zum 28.02.2020 haben unsere Verbände allerdings auch. Daran arbeitet das BFJ (Bundesforum Justizübersetzer und -dolmetscher), dessen Erstforderung sich in diesem Entwurf größtenteils wiederfindet. Das BFJ ist der Zusammenschluss folgender Verbände:
ATICOM – Fachverband der Berufsübersetzer und Berufsdolmetscher e.V.
BGN – Berufsverband der Gebärdensprachdolmetscher/-innen in Norddeutschland e.V.
VbDÜ – Verein öffentlich bestellter und beeidigter Dolmetscher und Übersetzer Bayern e.V.
VVDÜ – Verein der Vereidigten Dolmetscher und Übersetzer in Hamburg e.V.
VVU – Verband allgemein beeidigter Verhandlungsdolmetscher und öffentlich bestellter und beeidigter Urkundenübersetzer in Baden-Württemberg e.V.
Wie gesagt, es ist noch nicht alles in „trockenen Tüchern“. Deswegen bitten wir um Unterstützung des BFJ und der darin angeschlossenen Mitgliedsverbände, damit wir mindestens den jetzigen Entwurf als solchen absichern können, wenn nicht gar noch (z. B. bei der 2. Satzstufe für Übersetzer) an der einen oder anderen Stelle Verbesserungen erreichen können.
Wir freuen uns über Kommentare zum JVEG-Entwurf. Auch Anregungen, was man bei einer Stellungnahme zum neuen JVEG aus eurer Sicht noch berücksichtigen sollte, sind uns herzlich willkommen.
Draga Gradinčević-Savić, Ressortleitung §D/§Ü