Informationen für Auftraggeber

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Auf dieser Seite finden Sie kompakte Informationen zum Dolmetschen und Übersetzen, praktische Hinweise für die Vergabe von Dolmetschaufträgen und Übersetzungsaufträgen sowie eine Checkliste in unserem Faltblatt „Erfolg durch die richtige Wahl“.

Tipps für die Vergabe von Dolmetsch- und Übersetzungsaufträgen

Dolmetschen und Übersetzen sind keine mechanischen Vorgänge, sondern geistige Leistungen. Neben der einwandfreien Beherrschung von Ausgangssprache und Zielsprache setzen sie

  • genaue Sachkenntnisse des betreffenden Fachgebietes,
  • gutes Einfühlungsvermögen in die spezielle Materie und
  • die Kenntnis der Bedürfnisse des jeweiligen Kunden voraus.

Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen müssen daher über eine gründ­liche Ausbildung, regelmäßige Fort­bildung, entsprechende Berufs­erfahrung und alle im Einzel­fall erforderlichen Informationen verfügen.

Achten Sie bei der Auswahl Ihres Dolmetschers oder Ihrer Dolmetscherin bzw. Ihres Übersetzers oder Ihrer Übersetzerin auf die jeweils angegebene Sprachrichtung, Fachgebiete und sonstige Tätigkeitsangaben. Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen unterliegen in ihrer Berufs­ausübung selbst­verständlich der Schweige­pflicht; Mitglieder von einschlägigen Berufsverbänden unterliegen außerdem der jeweiligen Berufs- und Ehrenordnung.

Eine Checkliste für die Vergabe von Dolmetschaufträgen und Übersetzungsaufträgen sowie weitere nützliche Informationen finden Sie in unserem Faltblatt „Erfolg durch die richtige Wahl“.

Bitte wenden Sie sich mit Fragen oder Anregungen an uns.

Bei der Vergabe von Dolmetschaufträgen:

  • Geben Sie bitte an, ob es sich um Konferenz­dolmetschen (simultan aus der Kabine oder konsekutiv) für Kongresse, Tagungen, Konferenzen oder um Verhandlungs­dolmetschen (Geschäfts­verhandlungen, Besprechungen im kleinen Kreis usw.) handelt. Einen generellen Überblick über die verschiedenen Formen des Dolmetschens finden Sie in der ATICOM-Handreichung Dolmetscharten (PDF-Datei).
  • Geben Sie stets Ausgangssprache und Ziel­sprache oder gegebenenfalls mehrere Arbeits­sprachen sowie das Fachgebiet an (nach Möglich­keit präzise, also nicht „Technik“, sondern „Maschinenbau“).
  • Stellen Sie der Dolmetscherin bzw. dem Dolmetscher frühzeitig Arbeits­unterlagen (Teilnehmer­liste, Tagesordnung, Referate, Vor­korrespondenz, Fachtermini usw.) zur Einarbeitung und Vorbereitung zur Verfügung.
  •  Wenn Sie eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher vor Gericht benötigen, vergewissern Sie sich, dass diese  eine allgemeine Beeidigung durch ein Oberlandes­gericht  haben (diese Zusatzqualifikation können Sie in der nebenstehenden Datenbank im Feld „Beruf“ wählen).
  • Ziehen Sie beim Einsatz konferenztechnischer Einrichtungen die einschlägigen Normen heran. Für Dolmetschanlagen sind dies die ISO-Normen ISO 2603 (für ortsfeste Kabinen) und ISO 4043 (für transportable Kabinen), für Konferenztechnik die Normen EN-V 50185-1bzw. CEI 914. Bei Telekonferenzen und Videokonferenzen sollten die technischen und organisatorischen Anforderungen des FIT-Kodexes beachtet werden. Ihr*e Konferenzdolmetscher*in ist Ihnen gerne behilflich.

Bei der Vergabe von Übersetzungsaufträgen:

  • Geben Sie bitte an, zu welchem Termin und zu welchem Zweck (Information, Veröffentlichung mit Rechtswirksamkeit, Dokument usw.) sowie für welche Ziel­gruppe und welches Ziel­land die Übersetzung benötigt wird.
  • Prüfen Sie vorher, ob alle zur Übersetzung anstehenden Text­vorlagen klar formuliert, allgemein verständlich und gut leserlich sind.
  • Stellen Sie der Übersetzerin bzw. dem Übersetzer möglichst ausführliche sach­bezogene Terminologien, Zeichnungen, Abbildungen, Vor­korrespondenz usw. zur Verfügung.
  • Erläutern Sie Abkürzungen, die in Ihrem Umfeld üblich sind, die aber Übersetzer*innen möglicherweise nicht kennen.
  • Beachten Sie bitte urheberrechtliche Vorschriften und das Übersetzungsurheberrecht.
  • Wenn Sie beglaubigte Urkunden­übersetzungen benötigen, vergewissern Sie sich, dass es sich um eine Übersetzerin oder einen Übersetzer mit einer besonderen Ermächtigung durch ein Oberlandes­gericht handelt. Diese Zusatzqualifikation können Sie in der nebenstehenden Datenbank im Feld „Beruf“ wählen.
  • Eventuell benötigen Sie im Rahmen Ihres Qualitätssicherungssystems Übersetzer*innen, die nach ISO 17100 zertifiziert sind. Diese Zusatzqualifikation können Sie in der nebenstehenden Datenbank im Feld „Zertifizierung“ angeben.

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