Beantragung der Mitgliedschaft

Sie interessieren sich für eine Mitgliedschaft beim Berufsverband ATICOM? So geht’s:

ATICOM ist ein Verband qualifizierter, professionell arbeitender Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen. Wir freuen uns, dass Sie sich für eine Mitgliedschaft interessieren.

Aufnahmekriterien

(Stand Januar 2018)
Sie können aufgenommen werden, wenn Sie eines der folgenden Kriterien erfüllen:

  • Sie haben einen Hochschulabschluss (Diplom, Bachelor oder Master) im Bereich Übersetzen oder Dolmetschen an einer anerkannten in- oder ausländischen Ausbildungsinstitution erworben.
  • Sie haben eine Prüfung zur „staatlich geprüften Dolmetscherin“ oder „staatlich geprüften Übersetzerin“ bzw. zum „staatlich geprüften Dolmetscher“ oder „staatlich geprüften Übersetzer“ bei einer staatlichen Stelle (staatliches Prüfungsamt, Industrie- und Handelskammer) erfolgreich abgelegt.
  • Sie sind Seiteneinsteiger*in, haben einen anderen Beruf erlernt bzw. ein anderes Fachstudium abgelegt und verfügen über adäquate Sprachkenntnisse. In diesem Fall bitten wir Sie, ausführliche Angaben zu Ihrer Ausbildung und beruflichen Tätigkeit sowie Ihrem Spracherwerb zu machen und entsprechende Prüfungszeugnisse vorzulegen. Gegebenenfalls werden wir Sie auch bitten, Arbeitsproben einzureichen.
  • Sie sind Konferenzdolmetscher*in und können 150 Dolmetsch-Tage nachweisen.
  • Sie üben eine professionelle Tätigkeit als Übersetzer/in bzw. Dolmetscher/in aus und können zwei ATICOM-Mitglieder nennen, die für Sie als Paten fungieren und Ihre Sprach- und Fachkenntnisse bestätigen können.
  • Sie sind in einem Studiengang für Übersetzen und Dolmetschen eingeschrieben. Dann können wir Sie zu Sonderkonditionen als studentisches Mitglied aufnehmen.
  • Falls keines dieser Kriterien auf Sie zutrifft, Sie aber die Möglichkeit sehen, die formellen Aufnahmebedingungen in absehbarer Zeit zu erfüllen, können Sie Mitgliedsanwärter*in werden. Mitgliedsanwärter*innen haben Anspruch auf die Mitgliedsvorzugskonditionen für die vom Verband angebotenen Weiterbildungsmaßnahmen.

Über die Aufnahme entscheidet unser Aufnahmeausschuss. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Mitgliederkategorien

Es gibt drei Mitgliederkategorien, deren Eigenschaften in der Satzung (§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft, § 6 Rechte und Pflichten) näher beschrieben werden:

  • Vollmitglieder (stimmberechtigt)
  • Mitgliedsanwärter*innen (nicht stimmberechtigt)
  • studentische Mitglieder (ermäßigter Beitrag, nicht stimmberechtigt, kein Eintrag in der Mitgliederdatenbank)

Beantragung der ATICOM-Mitgliedschaft

Bitte laden Sie sich den ATICOM-Aufnahmeantrag herunter und füllen ihn aus.

Legen Sie Ihrem Aufnahmeantrag Zeugnisse in beglaubigter Ablichtung bei. Gegebenenfalls einzureichende fremdsprachige Dokumente müssen in beglaubigter Übersetzung vorgelegt werden.

Kosten

Der Jahresbeitrag beträgt 170 € für Vollmitglieder bzw. Mitgliedsanwärter*innen und 51 € für studentische Mitglieder (30 % des vollen Mitgliedsbeitrags). Berufseinsteiger*innen zahlen unmittelbar nach dem Studienabschluss für höchstens 2 Jahre ebenfalls den ermäßigten Satz von 51 €.

Im Jahr der Aufnahme wird der Beitrag anteilig für den Rest des Jahres in Rechnung gestellt. Die Aufnahmegebühr beträgt 20 € (entfällt bei studentischen Mitgliedern).

Der Mitgliedsbeitrag ist bequem per Einzugsermächtigung zahlbar – füllen Sie dazu bitte unser Einzugsermächtigungsformular aus. Falls gewünscht, kann der Mitgliedsbeitrag in zwei Raten (jeweils 90 Euro) im März und im September eingezogen werden.

Ohne Einzugsermächtigung muss die Überweisung des kompletten Mitgliedsbeitrags bis Ende Februar des laufenden Jahres erfolgen. Danach wird wird laut Beschluss der Jahresmitgliederversammlung eine Mahngebühr in Höhe von 10 € erhoben.

Mitglieder, die das 65. Lebensjahr erreicht haben und in den Ruhestand gehen, haben die Möglichkeit, auf Antrag den halben Jahresbeitrag zu zahlen.

Und ab geht die Post!

Senden Sie bitte den ausgefüllten ATICOM-Aufnahmeantrag nebst erforderlichen Unterlagen und gegebenenfalls der ausgefüllten Einzugsermächtigung an folgende Adresse:

ATICOM-Geschäftsstelle
Winzermarkstr. 89
45529 Hattingen

Stellenangebote

Sie suchen eine Festanstellung im Bereich Übersetzen und Dolmetschen?

Wir veröffentlichen regelmäßig Stellenangebote, die uns von Unternehmen und Behörden übermittelt wurden.

Die aktuellen Angebote finden Sie auf unserer Webseite Festanstellung.

Informationen zu weiteren aktuellen Angeboten finden Sie in unserer Liste von Stellenbörsen im Internet.