Fragen und Antworten

Häufig gestellte Fragen rund ums Dolmetschen und Übersetzen … und unsere Antworten darauf

Was machen Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen eigentlich?

Beim Übersetzen wird Geschriebene, beim Dolmetschen das Gesprochenes in eine andere Sprache übertragen, aber dabei geht es um mehr als das bloße Austauschen von Wörtern.

Qualifizierte Dolmetscher*innen und Übersetzer*innen sind in der Lage, Inhalte adressaten- und situationsgerecht in einer anderen Sprache zu formulieren. Zu diesem Zweck haben sie sich während ihrer Ausbildung und Berufspraxis mit verschiedenen Textsorten und den Strategien und Methoden für deren Übersetzung beschäftigt und sich entsprechende Techniken angeeignet.

In der Regel sind für das Übersetzen und Dolmetschen auch gute Fachkenntnisse der jeweiligen Thematik erforderlich, sodass sich die Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen auf bestimmte Fachgebiete spezialisieren und sich ständig weiterbilden.

Der Beruf der Übersetzer*in bzw. Dolmetscher*in unterscheidet sich von anderen Fremdsprachenberufen (z. B. Fremdsprachenkorrespondent*in, Fremdsprachenhost*ess) unter anderem dadurch, dass Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen über eine sehr umfassende Kenntnis ihrer Arbeitssprachen verfügen müssen, die weit über die Beherrschung der Alltagssprache hinausgeht und auch Fachkenntnisse einschließt. Die Übertragung komplexer und häufig langer Fachtexte bildet den Schwerpunkt ihrer Arbeit.

Interessante Einblicke in die Praxis dieses Berufs bieten eine Veröffentlichung der Europäischen Kommission (die übrigens den größten Sprachendienst der Welt unterhält) und eine Transforum-Broschüre:

Was ist der Unterschied zwischen Übersetzen und Dolmetschen?

Übersetzer*innen arbeiten mit einem schriftlich vorliegenden Text und machen daraus (in der Regel) eine schriftliche Übersetzung. Dolmetscher*innen über­tragen Gehörtes (in der Regel) mündlich in eine andere Sprache.

Oder, um es mit Caroline Elias auszudrücken: „Übersetzen ist Handwerk, Dolmetschen ist Mundwerk“.

Was müssen Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen können?

Sprachenkenntnisse allein – selbst auf dem Niveau einer zweisprachigen Erziehung – reichen nicht aus, um gut übersetzen oder dolmetschen zu können. Die Beherrschung von Fremdsprachen (und der Muttersprache) ist die Mindestvoraussetzung, zu der sich aber noch weitere Fähigkeiten gesellen müssen. Man muss zum Beispiel auch wissen, wie man verschiedene Textsorten zielgruppengerecht übersetzt oder welcher Techniken man sich in unterschiedlichen Dolmetschsituationen bedient.

Da in der Regel fachlich Anspruchsvolles übersetzt oder gedolmetscht werden muss, sind Fachkenntnisse auf Spezialgebieten unerlässlich. Im Rahmen der akademischen Ausbildung bekommen angehende Übersetzer*innen und Dolmetscher*innen den ersten Einstieg in ein Fachgebiet (wie zum Beispiel Technik, Wirtschaft, Recht, Medizin) vermittelt. In einem Masterstudium oder in der Berufspraxis erfolgt meist eine weitere Spezialisierung, wobei ständige Weiterbildung angesagt ist, um auf der Höhe der Zeit zu bleiben.

Auch arbeitstechnisch wird einiges verlangt: PC-Kenntnisse und die Beherrschung der Textverarbeitung sind selbstverständlich, nicht selten sind aber auch Kenntnisse besonderer DTP-Programme gefragt. Allgemein üblich sind mittlerweile auch Übersetzungsspeicherprogramme („Translation Memory Systems“) und Terminologieverwaltungsprogramme, mit denen die Übersetzungsarbeit gestrafft und die Sicherung der Übersetzungsqualität vorangetrieben werden kann – wenn der Übersetzer bzw. die Übersetzerin diese Werkzeuge beherrscht.

Weitere Informationen zu den erforderlichen Fähigkeiten und Fertigkeiten finden Sie auf der Website von Transforum, einem Gremium aus Praxis und Lehre des Dolmetschens und Übersetzens, an dem auch ATICOM mitwirkt (siehe Kooperationen).

Ist die maschinelle Übersetzung eine Alternative?

Die bereits hoch entwickelte Sprachdatenverarbeitung macht es möglich, dass heute die maschinelle Übersetzung in manchen Bereichen ein wichtiges Hilfsmittel darstellt. Dies ist speziell dort der Fall, wo ein großes Übersetzungsvolumen regelmäßig erforderlich ist.

Vor der unkritischen Nutzung der Angebote kostenloser Anbieter im Internet muss nach wie vor gewarnt werden, natürlich vor allem, wenn es sich um Texte mit sensiblen Inhalten handelt, da keinerlei Datenschutz besteht. Aber auch dann, wenn die Ergebnisse belastbar sein müssen, denn immer noch sind diese Übersetzungen häufig fehlerhaft.

Sinnvoll ist maschinelle Übersetzung durch leistungsstarke Programme dort, wo Inhalte von Texten grob erkannt und ihre Bedeutung eingeschätzt werden sollen. Auch als Vorübersetzung bei bestimmten, vor allem repetitiven oder standardisierten Texten stellt eine maschinelle Übersetzung durch „maßgeschneiderte“ Programme eine erhebliche Arbeitserleichterung dar. Eine Nachbereitung durch erfahrene und qualifizierte Übersetzer*innen – post-editing – muss nach wie vor immer dort erfolgen, wo präzise und zuverlässige Information erforderlich ist.

Die FIT (internationaler Verband der Übersetzer und Dolmetscher) hat ein Positionspapier zur maschinellen Übersetzung in englischer und französischer Sprache erstellt (Position Paper on Machine Translation, August 2016). Eine deutsche Zusammenfassung finden Sie hier.

Wie wird man Übersetzer*in oder Dolmetscher*in?

Das Übersetzen und Dolmetschen muss man erlernen. In den meisten Ländern gibt es entsprechende Ausbildungsgänge auf Hochschulniveau. In Deutschland wurde das einschlägige Studium früher mit dem akademischen Grad „Diplom-Übersetzer*in“ bzw. „Diplom-Dolmetscher*in“ abgeschlossen. Heute werden zahlreiche spezialisierte Bachelor- und Masterabschlüsse angeboten. Weitere Informationen und eine aktuelle Übersicht der Studiengänge finden Sie auf unserer Seite Hochschulabschlüsse.

Möglich ist auch die Ablegung einer Prüfung zum „staatlich geprüften Dolmetscher“ oder „staatlich geprüften Übersetzer“ bei einem staatlichen Prüfungsamt. Einzelheiten hierzu finden Sie auf unserer Seite Qualifikationen (außer Hochschulen).

Was sind ermächtigte oder bestellte Übersetzer*innen?

Diese Übersetzer*innen sind von den Gerichten besonders ermächtigt oder bestellt. Vor ihrer gerichtlichen Bestellung wurden sie auf ihre persönliche und fachliche Eignung geprüft. Je nach Bundesland werden sie in Deutschland als ermächtigte oder öffentlich bestellte Übersetzer*innen bezeichnet. Sie erstellen Übersetzungen öffentlicher und privatschriftlicher Urkunden jeglicher Art und sind berechtigt, die „Richtigkeit und Vollständigkeit der Übersetzung“ zu bescheinigen. Ermächtigte bzw. bestellte Übersetzer*innen sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet.

Übrigens sind „staatlich geprüfte Übersetzer*innen“ nicht automatisch auch „ermächtigt“ oder „bestellt“. Es handelt sich um zwei vollkommen unterschiedliche Qualifikationen. Die Ermächtigung bzw. Bestellung erfolgt durch die jeweils zuständigen Land- oder Oberlandesgerichte nach den dafür geltenden Gesetzen. Dabei dient eine staatliche oder akademische Übersetzer- oder Dolmetscherprüfung als einer der erforderlichen Nachweise für die fachliche Eignung.

Was sind beeidigte Dolmetscher*innen?

Diese Dolmetscher*innen sind von den Gerichten besonders beeidigt und wurden vor ihrer gerichtlichen Bestellung auf ihre persönliche und fachliche Eignung geprüft. Je nach Bundesland werden sie in Deutschland als allgemein beeidigte oder vereidigte Dolmetscher*innen bezeichnet. Sie werden nicht nur von den Gerichten, sondern auch von der Polizei und anderen öffentlichen Stellen herangezogen. Beeidigte Dolmetscher*innen sind zur Verschwiegenheit und Unparteilichkeit verpflichtet.

Was sind Konferenzdolmetscher*innen?

Konferenzdolmetscher*innen dolmetschen simultan (s. u.) aus der Kabine oder konsekutiv (s. u.) auf Kongressen, Tagungen und Konferenzen. Die im ATICOM-Verzeichnis aufgeführten Konferenzdolmetscher*innen erfüllen die für diese Art des Dolmetschens geltenden strengen Anforderungen.

Simultandolmetschen: Der Dolmetscher hört die Rednerin und dolmetscht zeitgleich. Voraussetzung dafür ist, dass der Dolmetscher in einer schalldichten Kabine sitzt, die entsprechend verkabelt ist, und die Zuhörer*innen der Verdolmetschung über Kopfhörer folgen können.

Konsekutivdolmetschen: Die Rede wird abschnittsweise verdolmetscht, wenn der Redner pausiert. Es redet also immer nur einer, der Redner oder die Dolmetscherin.

Für Konferenzen unter Einsatz neuer Technologien (Telekonferenzen, Videokonferenzen) hat der Übersetzerdachverband FIT einen Kodex mit technischen und organisatorischen Anforderungen herausgegeben.

Was sind Schriftdolmetscher*innen?

Schriftdolmetscher*innen können, müssen aber nicht mit der Vermittlung von Inhalten zwischen zwei verschiedenen Sprachen arbeiten. Ihre Tätigkeit besteht darin, das gesprochene Wort in Text zu verwandeln, entweder wortgetreu oder in zusammengefasster Form. Sie unterstützen so, vergleichbar mit den Gebärdensprachdolmetscher*innen, gehörlose oder schwerhörige Menschen bei der barrierefreien Kommunikation in allen Bereichen ihres Alltags. Dabei ist die persönliche Anwesenheit des Dolmetschers bzw. der Dolmetscherin nicht mehr unbedingt erforderlich, sondern kann durch eine online erbrachte Dienstleistung ersetzt werden.

Die fortschreitenden technischen Möglichkeiten – konventionelle Textverarbeitung, Spracherkennungssystem, computerkompatible Maschinenstenographie – spiegeln sich auch in der Ausbildung, die in Vollzeit, berufsbegleitend oder als Fortbildung angeboten wird, und in den möglichen Abschlüssen wider.

Im Bereich der Medien hat sich heute die Bezeichnung „Respeaking“ für die Live-Untertitelung etabliert, denn die Verschriftlichung des Gesprochenen erfolgt fast ausschließlich mittels eines Spracherkennungssystems. In der audiovisuellen Translation findet man außerdem eine Reihe weiterer spezialisierter Berufsprofile, die zum Berufsfeld des Dolmetschens und Übersetzens gehören, auch wenn nicht immer eine Fremdsprache involviert ist: Synchronisation, „Voice-over“, Über- und Untertitelung, Audiodeskription, „Leichte Sprache“ seien hier als Stichworte genannt.