Schlüsseltexte in Strafverfahren

Gastautor*in | 05.05.2017 | , , ,
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ATICOM-Workshop für Portugiesisch-Übersetzer und -Dolmetscher

Der Schwerpunkt des ATICOM-Workshops für Portugiesisch-Übersetzer lag 2017 auf repräsentativen Textsorten in Strafverfahren, die aus authentischen brasilianischen und portugiesischen Verfahrensakten entnommen wurden. Die wichtigste Zielsetzung bestand darin, einzelne Verfahrensschritte und damit einhergehende Textsorten im Kontext eines ganzen Strafverfahrens besser kennenzulernen. Dies erleichtert einerseits die Übersetzung/ Verdolmetschung einzelner Texte aus ausländischen Verfahrensakten (z. B. bei Rechtshilfeersuchen), andererseits auch den Vergleich mit Schlüsseltextsorten aus deutschen Strafverfahren.

So hatten die Referenten die komplexe Aufgabe, Prinzipien des Strafprozessrechts zu erläutern und die wichtigsten Textsorten vorzustellen. Sie hatten außerdem Kopien aus Strafakten für die anschließende Gruppenarbeit zur Verfügung gestellt.

Rechtsanwalt Luís Henrique Machado aus Brasília gab am Samstag zunächst eine Einführung in das brasilianische Strafprozessrecht und erläuterte Besonderheiten der Strafverfahren bei dem Juizado Especial Criminal (Gericht für geringfügige Strafsachen), der Vara Criminal Comum (ordentliches Strafgericht) und bei dem Tribunal do Júri (Geschworenengericht mit ausschließlicher Zuständigkeit für Straftaten gegen das Leben). Bei Ersterem werden Straftaten verhandelt, die mit einer Freiheitstrafe von höchstens 2 Jahren bestraft werden. Es gibt die Möglichkeit, das Verfahren gegen eine Entschädigungszahlung an den Geschädigten (composicão cível) oder gegen Leistung von Lebensmittelspenden oder Sozialstunden durch Vereinbarung mit dem Staatsanwalt (transação penal) einzustellen. Andernfalls wird ein vereinfachtes Strafverfahren eröffnet.

Bei den ordentlichen Strafgerichten werden Straftaten verhandelt, die mit einer Freiheitstrafe von über 2 Jahren bestraft werden sowie – aufgrund höchstrichterlicher Rechtsprechung des STF – Straftaten, die unter das Gesetz gegen häusliche Gewalt (Lei Maria da Penha) fallen. Dort gibt es nicht die Möglichkeit, das Verfahren durch composicão cível oder transação penal einzustellen.

Das Strafverfahren beim Tribunal do Júri ist nicht nur aufgrund der besonderen Zuständigkeit für vorsätzliche Straftaten gegen das Leben komplex, sondern auch aufgrund des zweistufigen Aufbaus. Vor diesem Gericht werden die folgenden Straftaten verhandelt: vorsätzliche Tötung oder Mord (homicídio doloso), Kindstötung (infanticídio), Beteiligung an der Selbsttötung (participação em suicídio) und Abtreibung (aborto). In der ersten Phase wird die Zulässigkeit der Anklage geprüft: Der Richter kann den Angeklagten summarisch freisprechen (absolvição sumária), die rechtliche Einstufung der Straftat abändern (desclassificação do delito) – und somit die gerichtliche Zuständigkeit ändern – oder das Geschworenenverfahren eröffnen (pronúncia). In dieser zweiten Phase obliegt es dem Richter nur, formale Entscheidungen zu treffen, da die Verurteilung selbst von sieben Geschworenen ausgesprochen wird. Eine anschauliche Übersicht ist auf dieser Website verfügbar.

In diesem Zusammenhang kam auch die immer wiederkehrende Diskussion über die Benennung der Gerichte auf, ob diese drei Gerichte nun „einbürgernd“ als Amtsgericht, Landgericht und Schwurgericht übersetzt werden sollten oder eher „verfremdend“ als Gericht für minderschwere Straftaten, ordentliches Strafgericht und Geschworenengericht. Unabhängig davon ist es bei vereidigten Übersetzern bereits Usus, dass auch die Benennung der Ausgangskultur genannt wird. Vorschläge für verfremdende Übersetzungen brasilianischer Gerichtsbezeichnungen sind der Publikation Reichmann (2013: 228-229) zu entnehmen. Der Referent Luís Henrique Machado stellte den Teilnehmern zudem eine umfassende Übersicht über die Struktur der brasilianischen Gerichtsbarkeit und die strafprozessrechtlichen Zuständigkeiten mit seinen Übersetzungsvorschlägen zur Verfügung, die sicherlich von den Teilnehmern in Zukunft gerne genutzt wird.

Sehr aufschlussreich waren auch die Erläuterungen zu den in Brasilien existierenden Formen der vorläufigen Festnahme (prisão cautelar), die sich in vier verschiedene Möglichkeiten konkretisierten kann: 1. Flagranzfestnahme (prisão em flagrante), 2. Einstweilige Inhaftierung (prisão temporária), 3. Untersuchungshaft (prisão preventiva) und 4. Auslieferungshaft (prisão de extradição). Zu der deutschen „Sicherungsverwahrung“ gebe es allerdings in Brasilien kein analoges Rechtsinstitut und müsse daher paraphrasierend übersetzt werden, z.B. durch detenção de segurança posterior ao cumprimento da pena. Auch zu den verschiedenen Vollzugsformen konnte der Referent die Unterschiede zwischen dem offenen Vollzug bei Strafen bis zu 4 Jahren (regime aberto), der in der Praxis dem Hausarrest entspricht, dem halboffenen Vollzug bei Strafen von 4 bis 8 Jahren (regime semiaberto) und dem geschlossenen Vollzug bei Strafen von über 8 Jahren (regime fechado) erläutern.

Bei der Gruppenarbeit wurde anhand von Texten zweier brasilianischer Gerichtsverfahren die Terminologie erarbeitet. Das erste Verfahren fiel in die Zuständigkeit der Vara Criminal (Betäubungsmittel) und das zweite in die des Tribunal do Júri (Tötung), somit konnten auch die unterschiedlichen Verfahrensstufen und Schlüsseltexte sehr gut miteinander verglichen werden.

Am zweiten, den Textsorten im Strafprozess in Portugal gewidmeten Tag, trug Frau Dr. Cornelia Plag der Universität Coimbra zunächst die wichtigsten rechtlichen Grundlagen vor, die teilweise auch in deutscher Übersetzung vorliegen. Das portugiesische Strafgesetzbuch (aktuelle Fassung vom 19.12.2016) liegt in deutscher Übersetzung von João Manuel Fernandes vor (allerdings in der Fassung von 2007). Auch einige Artikel der portugiesischen Strafprozessordnung (aktuelle Fassung vom 22.12.2016) liegen auf der Website des Amtes für Dokumentation und Rechtsvergleichung der portugiesischen Staatsanwaltschaft (Gabinete de Documentação e Direito Comparado – GDDC) in deutscher Übersetzung vor (Fassung von 2015), allerdings wurde auch auf einige Fehler in diesen Übersetzungen aufmerksam gemacht. Eine weitere nützliche Quelle sind die Übersetzungen der „Einführung in das portugiesische Recht“ von Rathenau (2013).

Die Referentin wies außerdem auf das portugiesische Gerichtsverfassungsgesetz (Lei da Organização do Sistema Judiciário – LOSJ) von 2013 hin, welches die Zuständigkeiten der Strafgerichte in Portugal neu geregelt und grundsätzlich vereinfacht hat und ebenfalls im Volltext verfügbar ist, sowie auf drei Handbücher für Justizpersonal, die sich sehr detailliert mit den Phasen der Ermittlung, Beweiserhebung und Entscheidungsfindung des portugiesischen Strafverfahrens befassen.

Aus dem leider vergriffenen Buch von Henriques Eiras (Processo Penal Elementar, 2004) stellte die Referentin die häufigsten Textsorten in portugiesi- schen Strafverfahren vor, die teilweise auch anschließend als authentische Texte der zwei Verfahren besprochen wurden. Das erste Verfahren bestand aus einem processo sumaríssimo, einem beschleunigten und vereinfachten Strafverfahren, das erst vor kurzem in die Strafprozessordnung aufgenommen wurde. Es dient dazu, Fälle von geringfügigen Straftaten (pequena criminalidade) schnell und effizient abzuwickeln, insbesondere ohne eine Hauptverhandlung. Hier wurde ein Vergleich zum deutschen Strafbefehlsverfahren gezogen. Nicht zu verwechseln ist es allerdings mit dem processo sumário (summarischen Strafverfahren) oder dem processo abreviado (verkürzten Verfahren). Eine Besonderheit des processo sumaríssimo, welche die Vereinfachung illustriert, ist, dass bereits der Antrag der Staatsanwaltschaft auf Strafverfolgung als Anklageschrift gilt, so dass man in diesem Verfahren also vergeblich nach einer Textsorte mit der Überschrift acusação suchen würde.

Es wurde auch die Bedeutung des Verbs concluir bzw. des Substantivs conclusão (und die entsprechende Abkürzung CLS) im strafprozessualen Sinne besprochen. Diese werden immer dann verwendet, wenn eine angeforderte Prozesshandlung abgeschlossen wurde und die Akte dem Richter oder Staatsanwalt zur Entscheidung oder weiteren Bearbeitung vorgelegt oder zurückgegeben wird. Aber die Verfügung der Vornahme dieser Prozesshandlung selbst heißt auch conclusão, so bedeutet der Phraseologismus abrir conclusão, dass der Richter oder Staatsanwalt die Vornahme bestimmter Prozesshandlungen verfügt. Der Satz „o processo está concluso“ kann daher als „Aktenvorlage beim Richter/ Staatsanwalt zur Entscheidung“ übersetzt werden.

Die Arbeitsmappe enthielt auch zwei häufige Textsorten als Mustertexte, die zwar in Portugal ins Deutsche übersetzt wurden, aber sprachlich noch verbessert werden könnten: Constituição de Arguido (Beschuldigtenerklärung) und Termo de Identidade de Residência (Identitäts- und Wohnsitzerklärung). Die Ergebnisse der Gruppenarbeit wurden in einer umfassenden Terminologieliste zusammengetragen.

Zum Schluss seien noch zwei Einzelbeiträge genannt, die in dem diesjährigen Workshop auf Wunsch der Teilnehmer aufgenommen wurden. So berichtete Kerstin Finco von ihren Eindrücken der Konferenz über verfahrensrechtliche Garantien im Zusammenhang mit der Umsetzung der Richtlinien 2010/64, 2012/13, 2013/48, 2016/343, 2016/800 und 2016/1919, die am 8.–9. Dezember 2016 an der Europäischen Rechtsakademie (ERA) stattfand. Sie fasste insbesondere die Vorträge über die verfahrensrechtlichen Garantien in Strafverfahren auf Übersetzung und Verdolmetschung zusammen. So wurden Probleme auf EU-Ebene angesprochen, wie das Fehlen eines verlässlichen Verzeichnisses von vereidigten Übersetzern und Dolmetschern, unterschiedliche Vereidigungsverfahren in den EU-Ländern, das Streben nach Agenturladungen und Rahmenverträgen, das Hinzuziehen von Vertrauensdolmetschern zur Qualitätskontrolle und die Spannung zwischen gesetzlicher Vorschrift der Hinzuziehung eines Dolmetschers und Sparzwang der Behörden andererseits. Aber auch die Relevanz der Belehrung über die Verfahrensrechte sei auf der Tagung noch einmal unterstrichen worden. Das Programm und das Material der Referenten sind auf der Homepage der Tagung verfügbar (www.era-comm.eu/procedural_safeguards/index.html und www.era-comm.eu/procedural_safeguards/presentations.html).

Fabio Said stellte die verschiedenen Funktionen des Programms Nuance Power PDF vor, wie Texterkennung in PDF-Dateien, Umwandlung von PDF in Word, verschiedene Arten von Bearbeitung von PDF-Dateien (z. B. Nummerierung bestehender PDF-Seiten oder Sperrung von Dateien) usw. Es bietet etwa die gleichen Funktionen wie Adobe Professional, ist aber als Einzelplatzlizenz verfügbar. Die leichte Bedienbarkeit ist sicherlich ein Pluspunkt, der die Arbeit im Übersetzeralltag mit dieser Software deutlich vereinfachen kann. Diese beiden Erfahrungsberichte waren so bereichernd, dass die Gruppe beschloss, beim nächsten Workshop einen ganzen Tag dieser Form des Austauschs zu widmen. Alle Teilnehmer wurden daher aufgefordert, in ihrem Erfahrungsschatz zu suchen und Kurzbeiträge vorzubereiten.

Zum Schluss seien noch die wichtigsten Publikationen im Zusammenhang dieses Workshops genannt:

  • Fernandes, João Manuel (2010) Das portugiesische Strafgesetzbuch. Duncker & Humblot
  • Machado, Luis Henrique Alves Sobreira (2015), Die Untersuchungshaft aus der Sicht des brasilianischen und des deutschen Rechts. Lang.
  • Processo penal – fase da instrução – manual de apoio – Formação de Ingresso na Carreira de Oficial de Justiça; DGAJ-D s.d. (https://e-learning.mj.pt/dgaj/dados/0F/003/0F003TEMA5.pdf)
  • Processo penal – fase do inquérito – manual de apoio – Formação de Ingresso na Carreira de Oficial de Justiça; DGAJDF -2013 (https://e-learning.mj.pt/dgaj/dados/0F/003/0F003TEMA4.pdf)
  • Processo penal – fase do julgamento – manual de apoio – Formação de Ingresso na Carreira de Oficial de Justiça; DGAJDF, 2013 (https://e-learning.mj.pt/dgaj/dados/0F/003/0F003TEMA6.pdf)
  • Rathenau, Alexander (2013), Einführung in das portugiesische Recht. Beck.
  • Reichmann, Tinka (2013), Gerichte und Richterämter: ein terminologischer Vergleich zwischen Brasilien und Deutschland. In: Reichmann, T. / Sträter, T. (Hg.), Übersetzen tut not – Traduzir é preciso. Tranvía, 213-233.
  • Reichmann, Tinka (2016), Denúncia e Anklageschrift: um estudo contrastivo. In: Language and Law – Linguagem e Direito, v. 3, 71-88. (http://ler.letras.up.pt/uploads/ficheiros/14343.pdf)
  • Reichmann, T.; Aussenac-Kern, M. (2016), Das Gerichtsdolmetschen aus Sicht des Rechts und der Translationswissenschaft: eine deutsch-französische Perspektive. In: Hartwig Kalverkämper. (Hg.). Fachkommunikation im Fokus: Paradigmen, Positionen, Perspektiven. Frank & Timme, 633-661.
  • Tribunal de Justiça do Distrito Federal e dos Territórios. (s.d). Tribunal do Júri – Como funciona. www2.tjdft.jus.br/imp/docImp/ TRIBUNALDOJURI_comofunciona.pdf

Fazit

Die seit über zehn Jahren etablierte Gruppe mit ca. 20 Teilnehmern konnte sich auch in diesem Jahr mit einem wichtigen Arbeitsbereich für (vereidigte) Portugiesisch-Übersetzer und -Dolmetscher befassen. Die gut vorbereiteten Referenten, das authentische zur Verfügung gestellte Material und zwei Beiträge von Teilnehmern haben es ermöglicht, sich auch in der kurzen Zeit von nur zwei Tagen ein umfassendes Wissen anzueignen und viele Anregungen mitzunehmen. Außerdem bietet der Workshop auch die Gelegenheit, gezielte (und insbesondere sprach- und kulturspezifische) Fragen und Probleme zu besprechen. Der persönliche Austausch ist auch die Grundlage der vertrauensvollen virtuellen Diskussionen über die 2009 gegründete Yahoo- Mailingliste. Den Organisatorinnen sei herzlich für ihr Engagement bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung des Seminars gedankt.

Hinweis

2018 wird der ATICOM-Workshop am 3. und 4. Februar wieder im Kolpinghaus in Frankfurt stattfinden. Der erste Tag soll dem Themenkomplex Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung gewidmet werden, am zweiten Tag sind Gruppenarbeiten und verschiedene Vorträge aus der Übersetzungs- und Dolmetschpraxis der Teilnehmer geplant.

Maria João Vargas-Schlüter

Dieser Artikel erschien im FORUM 1/2017.