Ergebnisse zur Umfrage über KV-Mindestbeiträge

Helke Heino | 28.06.2017 | , ,
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KV-Mindestbeiträge belasten viele Selbstständige stark

Ende April hatten wir zusammen mit anderen Selbstständigenverbänden zur Teilnahme an einer Umfrage zu den Mindestbeiträgen in der Kranken- und Pflegeversicherung durch das Institut für Gesundheitsökonomie (IfG) aufgerufen. Insgesamt haben sich fast 8.000 Selbstständige beteiligt – das ist eine beeindruckende Menge, aus der sich belastbare Zahlen für ein Gutachten erarbeiten lassen!

Am 22. und 23. Juni 2017 hat Professor Neubauer vom IfG zusammen mit den auftraggebenden Verbänden BDD (Bundesverband Direktvertrieb Deutschland), BDÜ und VGSD (Verband der Gründer und Selbstständigen Deutschland) einigen Fachpolitikern in Berlin die ersten Umfrageergebnisse vorgestellt.

Drei Hürden

  1. Bekanntlich zahlen Selbstständige sowohl die Arbeitgeber- als auch die Arbeitnehmerbeiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Die Umfrage zeigt, dass viele Selbstständige diese Beiträge auf ein höheres, gar nicht erzieltes Mindesteinkommen zahlen müssen. Das führt häufig dazu, dass allein für die Kranken- und Pflegeversicherung schon bis zu 40 Prozent des Einkommens aufzuwenden sind. So kann auch aus fairen Honoraren eine prekäre Einkommenssituation entstehen.
  2. Anders als Angestellte werden bei Selbstständigen alle Einkunftsarten berücksichtigt, sodass eine systematisch höhere Bemessungsgrundlage entsteht.
  3. Selbstständigen müssen auch auf den rechnerischen Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung Beiträge abführen, was alleine schon zu einer um 20 % höheren Bemessungsgrundlage führt.

Hiervon sind insbesondere Teilzeit-Selbstständige betroffen. Viele würden gerne mehr arbeiten, tun es aber nicht, weil Mehreinkünfte sofort von den Abgaben zunichte gemacht werden. Die Mindereinnahmen der Kassen durch geringere Mindestbeiträge für Selbstständige würden in der Praxis wohl größtenteils durch Mehreinnahmen aufgrund höherer Erwerbstätigkeit ausgeglichen werden. 

Fazit: Es ist höchste Zeit für die Angleichung der Mindestbemessungsgrößen an die von Angestellten. Dieses Thema könnte in Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl eine wichtige Rolle spielen.

Weitere Einzelheiten und Bilder der Veranstaltungen finden Sie in dem ausführlichen Bericht des VGSD über die Berliner Präsentationen.
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